Energiekostendeckel und Ergänzungszuschuss
Am 13.10.2022 wurde im Nationalrat der Stromkostenzuschuss beschlossen um die Privathaushalte zu unterstützen. Zusätzlich zu dieser Energiepreisdeckelung gibt es den Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte. Eine Antragsstellung ist nur dann erforderlich, wenn es sich um einen Haushalt mit mehr als drei Personen handelt. Die Förderung wird automatisch (ohne Antragsstellung) bei der Jahresrechnung berücksichtigt.
Zusätzlich zum Stromkostenzuschuss bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:
- Für den Zeitraum 01. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 sind das einmalig 61,25 EUR je Person. Stichtag ist der 01. Juni 2023.
- Für die Zeiträume 01. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 sowie 01. Juli 2024 bis 31.Dezember 2024 sind das einmalig 52,50 EUR je Person. Stichtage sind 01. Jänner und 01. Juli 2024.
Hinweis: Wurde der Antrag auf den Stromkostenzuschuss genehmigt, erfolgt die Prüfung und Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.
Details Stromkostenzuschuss
Die ab 01.12.2022 gültige Strompreisbremse umfasst alle Haushaltszählpunkte und natürliche Personen, die eindeutig als Haushalt definiert sind. Bis zum 30.06.2024 werden Strompreise, die über 10 Cent hinaus gehen, mit bis zu 30 Cent vom Nettopreis gefördert. Die Deckelung ist bis 2.900 kWh in dem genannten Zeitraum greifend. Mehrverbrauch wird laut den gegebenen Vertragsbedingungen abgerechnet.
- Gültig vom 01.12.2022 bis 30.06.2024
- Förderungsmenge: bis zu 2.900 kWh innerhalb des gültigen Zeitraums
- Höhe: bis max. 30 Cent / kWh auf den Nettopreis
- Achtung! Die Umsatzsteuer wird auf den tatsächlichen, nicht auf den verringerten Preis verrechnet und ist in der Deckelung nicht miteinbegriffen
Häufige Fragen und Antworten
Wie erhalte ich den Stromkostenzuschuss?
Es ist kein Antrag von Ihnen nötig. Die Bremse wird bei der Jahresrechnung berücksichtigt und auf den Jahresdurchschnittspreis angewendet. Das bedeutet: Ist es in dem Abrechnungszeitraum zu Preisänderungen gekommen, wird ein adäquater Durchschnittspreis berechnet. Dieser wird im genannten Förderungszeitraum auf die 2.900 kWh angewendet und mit bis zu 30 Cent des Nettoenergiepreises reduziert.
Was beinhaltet der Energiepreis?
Der Energiepreis ergibt sich aus dem Arbeitspreis, dem Grundpreis und den Rabatten. Nicht beachtet werden Netzkosten, Steuern und Abgaben.
Wer bekommt den Netzkostenzuschuss?
Einkommensschwache Haushalte bekommen einen Netzkostenzuschuss. Dieser gilt im Zeitraum des Energiekostenzuschusses, vom 01.12.2022 bis 30.06.2024. Gefördert werden 75% der Netzkosten bis zu einem Maximalbetrag von 200 €. Vorrausetzung dafür ist die Befreiung der GIS-Gebühr.
Ich habe einen Haushalt mit mehr als drei Personen
Für Haushalte mit mehr als 3 Personen wird ein Antragsmodell folgen, welches die Maximalmenge von den 2.900 kWh erhöht.