AAE Naturstrom Vertrieb GmbH – FAQ
Im Zuge eines Lieferantenwechsels oder dieser Absicht stellen sich einige Fragen,
welche wir hier versuchen zu beantworten:
Wer kann sich seinen Stromanbieter aussuchen?
Jeder Haushalts- und Gewerbekunde, der über eine eigene Stromanlage, d. h. eine eigene Messeinrichtung für seinen Wohn- bzw. Geschäftsbereich verfügt. Wenn Sie Ihre eigene Rechnung bekommen und diese auch auf Ihren Namen läuft, können Sie den Anbieter frei aussuchen.
Ich bin Mieter einer Wohnung. Darf ich da auch meinen eigenen Stromlieferanten wählen?
Ja, sofern Sie einen eigenen Anschluss haben und auch eine eigene Stromrechnung erhalten. Wenn Sie als Untermieter wohnen und der Strom in Ihren Betriebskosten pauschal inkludiert ist, könnten Sie jedoch Ihren Vermieter auf unser Angebot aufmerksam machen. Es müsste in diesem Falle Ihr Vermieter einen Stromanbieterwechsel durchführen.
Wie komme ich zu AAE Naturstrom? Muss ich selber für den Wechsel sorgen?
Der Wechsel ist ganz einfach! Sie müssen nur eine Naturstromvereinbarung (Stromliefervertrag ausfüllen) und an uns schicken, faxen oder mailen, die AAE übernimmt für Sie den Rest.
Muss der Zähler ausgetauscht werden und wer liest den Zähler in weiterer Folge ab?
Auch ein Zählertausch ist nicht notwendig. Alles bleibt so, wie es ist. Ihr Netzbetreiber ist weiterhin auch für die Ablesung zuständig bzw. Sie bekommen eine Karte für die Selbstablesung zugesandt.
Was ist, wenn es einen Schaden bei den Leitungen gibt? Wer ist für die Wiederinstandsetzung zuständig?
Alles, was mit Netz und Messeinrichtung zu tun hat, unterliegt weiterhin den Agenden des Netzbetreibers. Da auch der Netzbetreiber einen Teil Ihrer Stromkosten erhält, ist dieser nach wie vor für die Erhaltung der Netze und Messeinrichtungen zuständig.
An wen muss man sich wenden, wenn man eine Störung melden will?
Für alle technischen Angelegenheiten ist weiterhin der Netzbetreiber zuständig. Dieser muss dann auch dafür Sorge tragen, dass die Stromversorgung wieder aufgenommen werden kann. Sie können sich bei einer Störung direkt an den Netzbetreiber wenden, sehr gerne helfen aber auch wir Ihnen weiter.
Zahle ich als Stromkunde mehr Netzkosten, wenn ich den Anbieter wechsle?
Nein! Die Kosten des Netzbetreibers für die Benutzung des Netzes und die Zählermiete sind in Ihrem Netzgebiet fixiert. Egal welcher Stromlieferant Sie mit Energie versorgt, die Netzbetreiberkosten bleiben gleich.
Bekomme ich dann in Zukunft zwei Rechnungen, also eine für das Netz und die Steuern vom Netzbetreiber und eine Rechnung für die Energielieferung von der AAE?
Auch das ist bei der AAE nicht der Fall. Als Service bietet die AAE eine einheitliche Gesamtrechnung. Die anteilsmäßigen Netzkosten, Steuern und Abgaben leitet die AAE an den Netzbetreiber weiter.
Welche Zahlungsmodalitäten hat die AAE?
Die Zahlung des Stromes erfolgt in monatlichen (11x pro Jahr), vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbeträgen, welche im Voraus an die AAE gerichtet werden. Einmal im Jahr, zum selben Zeitpunkt, zudem Sie auch von Ihrem alten Versorger Ihre Jahresrechnung erhalten haben, bekommen Sie auch von uns die Gesamtjahresrechnung. Je nach Stromverbrauch erhalten Sie eine Gut- oder Lastschrift.
Sie bieten drei verschiedene Stromprodukte an. Worin besteht der Unterschied?
Der Unterschied liegt in der Zusammensetzung des Stromes. Je nachdem, welches Produkt Sie wählen, finden Sie unterschiedliche Energieträger. Naturstrom ist das günstigste und besteht zum Großteil aus Wasserkraft mit einem geringen Anteil an Wind und Biomasse, in den Produkten Kleinwasserkraft und Naturstrom PLUS ist noch mehr Wind, Sonne und sonstiger Ökostrom enthalten. Sie als Kunde können also selbst entscheiden, inwieweit Sie die Naturenergie unterstützen wollen.
Welches Produkt soll ich als Kunde wählen?
Die drei angebotenen Ökostromtarife sind AAE Naturstrom, AAE Kleinwasserkraft und AAE Naturstom Plus. Der größte Unterschied besteht in der Stromzusammensetzung, wie viel Wind-, Wasser, und Sonnenenergie enthalten ist. Alle drei Tarife bestehen aus 100 % Naturstrom, jedoch ist beim Tarif Naturstrom Plus der Anteil an den neuen erneuerbaren Energiequellen am höchsten und wurde dadurch mit dem Umweltzeichen prämiert.
Wie kann ich feststellen, dass aus meiner Steckdose nur mehr Naturstrom kommt?
Strom in der Leitung, also physikalisch betrachtet, kann natürlich nicht unterschieden werden. In der Leitung ist jeder Strom gleich. Darum geht es aber auch gar nicht. Entscheidend ist, welchem Kraftwerk Sie als Kunde den Auftrag für die Produktion Ihres Stromes geben. Lassen Sie es zu, dass ein Atomkraftwerk oder ein Kohlekraftwerk Ihren Strom produziert, wird die Nachfrage nach solchen Erzeugungsarten steigen, geben Sie jedoch der AAE den Auftrag, können Sie sicher sein, dass Ihre in das Netz eingespeiste Energie aus einem sauberen Kraftwerk stammt.
Kann mein alter Lieferant Sanktionen jeglicher Art gegen mich verhängen?
Der freie Strommarkt sieht eine strikte Trennung zwischen Netz und Energie vor. Es darf nicht sein, dass Sie vom Netzbetreiber bestraft werden, wenn Sie sich für einen anderen Energielieferanten entschieden haben. Sollten Sie sich jedoch in irgendeiner Weise benachteiligt fühlen, geben Sie uns bitte gleich Bescheid, wir sorgen für die Klärung der Angelegenheit. Zudem untersteht der Strommarkt auch der Kontrolle der E-Control, welche für einen reibungslosen Ablauf sorgt.
Wie lange dauert der Wechsel von meinem alten Lieferanten zur AAE?
Der Wechsel wird von der AAE zum frühest möglichen Zeitpunkt eingeleitet. Jedoch müssen gesetzliche Fristen eingehalten werden, welche einen Wechselzeitraum von ca. 2 Wochen vorsehen. Zudem ist auch darauf zu achten, welche Kündigungsfristen Sie bei Ihrem alten Lieferanten haben. Diese Ummeldung wird aber komplett von der AAE durchgeführt und Sie werden über die Schritte informiert.
Wenn ich in ein Objekt neu einziehe, kann ich mich da gleich von Anfang an von der AAE versorgen lassen oder muss ich vorerst bei dem Versorger vor Ort Strom beziehen?
Bei Neueinzug können Sie gleich die AAE als Naturstromlieferant wählen. Der Vorteil für Sie ist, dass keine Kündigungsfrist mit einem bestehenden Stromversorger eingehalten werden muss. Nehmen Sie einfach zuerst mit uns Kontakt auf, da es sonst oftmals vorkommt, dass der Netzbetreiber bzw. Landesversorger Sie schon als Kunde anlegt. Bitte informieren Sie uns ca. 2 Wochen vor dem Einzug, damit wir die Anmeldung zeitgerecht für Sie erledigen können.
Was wäre, wenn die AAE nicht mehr liefern könnte oder es sie plötzlich nicht mehr geben würde? Wäre dann die Stromversorgung unterbrochen?
Auch das kann nicht passieren! Sollte dieser Fall theoretisch eintreffen, so würden Sie automatisch weiterversorgt werden, da der Strom im Netz ja immer vorhanden ist. Sie würden einfach bei einem anderen Lieferanten einen Stromliefervertrag unterzeichnen und von diesem weiterversorgt werden. Aber das ist sicherlich nur eine theoretische Annahme, da bei der AAE nicht spekuliert wird und ein langsames und kontrolliertes Wachstum erfolgt. (Das Familienunternehmen ist bereits seit 130 Jahren erfolgreich in der Naturstromproduktion und somit einer der am längst bestehenden Erzeuger Österreichs.)
Wie ist eine Stromrechnung aufgebaut?
Ihre Stromrechnung setzt sich aus drei Teilbereiche zusammen.
- Energiekosten – Stromlieferant AAE Naturstrom Vertrieb GmbH
- Netzkosten – Netzbetreiber vor Ort
- Steuern und Abgaben
Viele Stromanbieter rechnen nur den eigenen Anteil an der Gesamtrechnung ab. In diesem Fall erhalten Sie getrennte Rechnungen je Vertragspartner. Wir bieten eine Gesamtrechnung aus einer Hand.
Sie haben noch weitere Fragen?
Wir beantworten Sie Ihnen gerne!