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Strompreisrabatt Wien

Neben den Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung, reagiert auch die Stadt Wien mit dem umfassenden Maßnahmenpaket „Wiener Energieunterstützung“ auf die Energiepreissteigerung. Sämtliche Maßnahmen sind im Wiener Energieunterstützungsgesetz geregelt.

Wiener Energiekostenpauschale für Menschen mit kleinem Einkommen

Hierbei handelt es sich um eine einmalige pauschale Unterstützung in der Höhe von EUR 200 brutto für sozial bedürftige Haushalte.
Der Betrag wird noch im zweiten Quartal 2022 direkt und automatisch an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die jeweilige Stelle, eine Antragstellung ist somit nicht notwendig.

Die Wiener Energiekostenpauschale erhalten Personen mit Anspruch auf mindestens eine der folgenden Leistungen:

  • Leistungen der Wiener Mindestsicherung
  • Leistungen der Wiener Wohnbeihilfe
  • Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
  • Leistungen der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage

Aufgrund der besonderen Situation von Alleinerziehenden werden diese zusätzlich unterstützt und erhalten einen Zuschlag zur Energiekostenpauschale. Dieser Zuschlag kann nur einmal pro Alleinerzieher*in ausbezahlt werden.

Alleinerziehende, welche den Zuschlag bereits aufgrund eines Mindestsicherungs- oder Wohnbeihilfebezug erhalten haben, müssen kein Ansuchen stellen.

Alleinerziehende, welche den Zuschlag zur Wiener Energiekostenpauschale nicht automatisch erhalten haben, können den Zuschlag von 01.08.2022 bis 30.09.2022 per Online-Ansuchen beantragen.

Bei Fragen zum Zuschlag für Alleinerziehende steht Ihnen das Servicetelefon der Stadt Wien unter 01 4000 8040 zur Verfügung.

Alle Informationen zur Wiener Energiekostenpauschale finden Sie auf dem offiziellen Internetportal der Stadt Wien.

Energieunterstützung Plus

Bei dieser Maßnahme erfolgt die Unterstützung in Form einer (Teil-)Übernahme von Energierückständen beziehungsweise der Jahresabrechnung und betrifft eine wesentlich größere Gruppe Anspruchsberechtigter als bei der Energiekostenpauschale. So können auch Personen, die anspruchsberechtigt für eine EAG-Kosten-Deckelung sind, dies Unterstützung beantragen.

Um die Energieunterstützung Plus in Anspruch zu nehmen, muss online ein Antrag gestellt werden, welcher anschließend durch die MA40 geprüft wird. Bei Bewilligung des Antrags erfolgt eine Gutschrift an den Energieanbieter. Die Umsetzung ist für das 4. Quartal 2022 geplant.

Weitere Informationen zur Energieunterstützung Neu finden Sie auf dem offiziellen Internetportal der Stadt Wien.

Förderungen nachhaltiger Energieformen, Neubau und Sanierung

Der dritte Teil der Wiener Energieunterstützung Plus basiert auf nachhaltigen Maßnahmen zur thermischen Sanierung von Altbau, energieeffizientem Neubau und auf Förderungen von ökologisch nachhaltigen Energieanlagen für Wiener*innen. Das betrifft beispielsweise:

  • Förderung von Ökostrom- beziehungsweise Photovoltaik-Anlagen
  • Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern
  • Förderung von stationären Stromspeichern
  • Energieeffizienzförderung bei Neubau und Sanierung im Altbau

Wiener Energiebonus ‘22 für über 1 Millionen Wiener*innen

Beim Wiener Energiebonus ’22 werden EUR 200 direkt auf das Konto überwiesen. Bezugsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Wien und mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro bei Einpersonenhaushalten oder 100.000 Euro Gesamtjahreseinkommen bei Mehrpersonenhaushalten. Um den Wiener Energiebonus ’22 in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag gestellt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das 4. Quartal 2022 geplant.

Weitere Informationen zum Wiener Energiebonus ‘22 und Informationen zu weiteren Maßnahmen der Stadt Wien zur Abfederung der Preissteigerung finden Sie auf dem offiziellen Internetportal der Stadt Wien.

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