Erklärung zur Barrierefreiheit
Die AAE Naturstrom ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://aae.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit dem BaFG
- 9.1.1.1 – Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
- 9.1.3.1 – In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
- 9.1.4.1 – In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet;
- 9.1.4.3 – Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
- 9.1.4.5 – In einigen Fällen wurden anstelle von Text nur Bilder verwendet, die weder anpassbar noch für die Art der übermittelten Informationen wesentlich sind;
- 9.1.4.10 – Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
- 9.1.4.11 – Bei einigen wesentlichen Komponenten, selbst in verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast im Vergleich zu benachbarten Elementen nicht das Verhältnis 3:1;
- 9.1.4.13 – In einigen Fällen, in denen der Mauszeiger (Hover) oder der Tastaturfokus einen Inhalt sichtbar macht und verbirgt, gibt es keinen Mechanismus, um den zusätzlichen Inhalt zu entfernen, ohne den Mauszeiger oder den Tastaturfokus zu bewegen, der Mauszeiger kann nicht auf den zusätzlichen Inhalt bewegt werden, ohne dass er verschwindet, oder der zusätzliche Inhalt bleibt sichtbar, bis das Hover- oder Fokusereignis entfernt wird, der Benutzer ihn löscht oder seine Informationen nicht mehr gültig sind, außer in bestimmten Ausnahmefällen;
- 9.2.1.1 – Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
- 9.2.2.2 – Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
- 9.2.4.1 – Es gibt keinen Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen;
- 9.2.4.3 – Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
- 9.2.4.4 – Der Zweck bestimmter Links lässt sich nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext samt nebenstehendem Inhalt ermitteln;
- 9.2.4.6 – Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
- 9.2.4.7 – Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar;
- 9.3.3.2 – In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
- 9.4.1.2 – In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten…), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26/05/2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.
Diese Erklärung wurde am 26/05/2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an ru.klauss@aae.at oder office@aae.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt: Ruth Klauss-Strasser, ru.klauss@aae.at, office@aae.at, T: +43 (0)4715 222
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.
Kontakt:
● Gruberstraße 63, 4021 Linz
● Tel: 0732/7604-0
● Fax: 0732/7604-4400
● E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.