Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der E-Control
Voraussetzungen und Bedingungen
Teilen Sie uns schriftlich mit, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen und dass Sie bereit sind, den Teilbetrag für einen Monat (für die Energie und für die Netznutzung) im Voraus zu bezahlen. Sie können sich auch einen anderen Anbieter Ihrer Wahl suchen und sich ihm gegenüber auf die Grundversorgung berufen.
Die von AAE dem Kunden verrechneten Energiepreise sind Nettopreise und enthalten die derzeitigen Kosten aus der verpflichtenden Zuweisung von Ökostrom. Nicht im Energiepreis enthalten sind jegliche Steuern, Abgaben (insbesondere allfällige Gebrauchsabgaben), Zuschläge, Gebühren und Beiträge, zu deren Tragung AAE aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, sowie die vom Kunden an den örtlichen Verteilernetzbetreiber zu leistenden Systemnutzungsentgelte (insbesondere Netznutzungs- und Netzverlustentgelte sowie das Messentgelt) und allfällige Finanzierungsbeiträge zur Ökostromförderung. Diese zusätzlichen Kostenkomponenten sind nicht Bestandteil des Energiepreises und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen. Generell gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der AAE.