Unsere Privat-Tarife
Als Haushaltskunde oder als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie zwischen verschiedenen Ökostrom-Produkten wählen. Diese unterscheiden sich durch ihre Stromzusammensetzung. So können Sie selbst entscheiden, welche Energieformen Sie besonders unterstützen wollen. Alle Stromprodukte bestehen selbstverständlich zu 100 % aus österreichischem Ökostrom lt. Ökostromgesetz.
Zeitreihen und Preise aller Float-Tarife
Hier finden Sie die Preisentwicklungen aller aktuell abschließbaren und nicht mehr abschließbaren Float-Tarife.
Stromkostenzuschuss
Der ab 01.12.2022 gültige Stromkostenzuschuss umfasst alle Haushaltszählpunkte und natürliche Personen, die eindeutig als Haushalt definiert sind. Bis zum 30.06.2024 werden Strompreise, die über 10 Cent hinaus gehen, mit bis zu 30 Cent vom Nettopreis gefördert. Die Deckelung ist bis 2.900 kWh in dem genannten Zeitraum greifend. Mehrverbrauch wird laut den gegebenen Vertragsbedingungen abgerechnet.
- Gültig vom 01.12.2022 bis 30.06.2024
- Förderungsmenge: bis zu 2.900 kWh innerhalb des gültigen Zeitraums
- Höhe: bis max. 30 Cent / kWh auf den Nettopreis
- Achtung! Die Umsatzsteuer wird auf den tatsächlichen, nicht auf den verringerten Preis verrechnet und ist in der Deckelung nicht miteinbegriffen
Stromanbieter wechseln. So einfach funktioniert’s.
Schnell, sicher & einfach
- Wählen Sie den für Sie passenden Stromtarif aus und klicken Sie auf „Jetzt Online Bestellen“. Gerne beraten wir Sie dabei.
- Daten eingeben und Bestellung abschicken.
- Fertig! Wir erledigen alles Weitere für Sie. Sie müssen sich nun um nichts mehr kümmern. Wir kündigen Ihren alten Stromanbieter oder melden Sie bei einer Neuanmeldung gleich an.
Wir informieren Sie, sobald der Belieferungsbeginn feststeht und Sie erhalten Ökostrom mit Garantie.
Die von AAE dem Kunden verrechneten Energiepreise sind Nettopreise und enthalten die derzeitigen Kosten aus der verpflichtenden Zuweisung von Ökostrom. Nicht im Energiepreis enthalten sind jegliche Steuern, Abgaben (insbesondere allfällige Gebrauchsabgaben), Zuschläge, Gebühren und Beiträge, zu deren Tragung AAE aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, sowie die vom Kunden an den örtlichen Verteilernetzbetreiber zu leistenden Systemnutzungsentgelte (insbesondere Netznutzungs- und Netzverlustentgelte sowie das Messentgelt) und allfällige Finanzierungsbeiträge zur Ökostromförderung. Diese zusätzlichen Kostenkomponenten sind nicht Bestandteil des Energiepreises und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen. Generell gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der AAE.