Energiekostenausgleich
Damit Sie Ihren 150 € Gutschein zum Energiekostenausgleich für Haushalte so schnell und einfach wie möglich einreichen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Ablauf der Einreichung sowie häufige Fragen und Antworten zusammengestellt. Sie erhalten diesen Gutschein von der Bundesregierung per Post zugesandt.
Haben Sie Anspruch?
- Einpersonenhaushalt
Die Grenze beträgt 55.000 € im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiter oder Angestellter) einem Monatsbruttobezug von ca. 5.670 €. - Mehrpersonenhaushalt
Die Grenze beträgt 110.000 € im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen einem gemeinsamen Monatsbruttobezug von ca. 11.340 €.
Wie können Sie den Gutschein einlösen?
Der Gutschein kann am einfachsten online über Ihren aufgedruckten QR-Code (im Schreiben der Bundesregierung) eingelöst werden. Sie können das Formular aber auch per Post an die Bundesregierung senden. Einlösbar bis 31. März 2023.
Wichtig: Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular NICHT an die AAE Naturstrom.
Folgende Daten müssen Sie am Formular eintragen
Ein neuer Gutschein kann bis spätestens 31. Oktober 2022 angefordert werden. Einlösbar bis spätestens 31. März 2023.
- Hier finden Sie Ihre Zählpunktnummer
Ihre 33-stellige Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer AAE-Rechnung (Rückseite – Detailübersicht), im Stromliefervertrag oder im Kundenportal. Wenn dieses Feld teilweise vorausgefüllt ist, müssen Sie nur noch die letzten Zahlen und/oder Buchstaben Ihres Zählpunktes ergänzen. - Kundendaten
Vorname, Nachname und Geburtsdatum der Person, die den Vertrag mit AAE Naturstrom abgeschlossen hat. - Stromlieferant
Tragen Sie hier „AAE Naturstrom“ ein. - E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Für eventuelle Rückfragen der Bundesregierung
Wann bekommen Sie die 150 Euro gutgeschrieben?
Sobald die Bundesregierung Ihre Daten an uns übermittelt hat, kümmern wir uns um Ihre Gutschrift über 150 Euro im Rahmen Ihrer nächsten Jahres- oder Endabrechnung.
Häufige Fragen und Antworten
Wann kann ich den 150 € Gutschein zum Energiekostenausgleich einlösen?
Sie können den Gutschein einlösen wenn:
- Sie an dieser Adresse im Zeitraum vom 15. März bis 30. Juni 2022 an zumindest einen Tag Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Sie zahlender Stromkunde bei der Kelag sind.
- Ihre Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten (siehe Frage Einkunftsgrenze).
- Der Gutschein kann bis zum 31. März 2023 eingelöst werden.
Welche Angaben muss ich am Gutschein machen?
Folgende Daten werden von Ihnen benötigt:
- Zählpunktnummer: Ihren 33-stelligen Zählpunkt finden Sie im AAE-Kundenportal sowie auf Ihrer AAE-Rechnung, im Stromliefervertrag oder im Netzzutrittsvertrag. Wenn dieses Feld teilweise vorausgefüllt ist, müssen Sie nur noch die letzten Zahlen und/oder Buchstaben Ihres Zählpunktes ergänzen.
- Kundendaten: Vorname, Nachname und Geburtsdatum der Person, die den Vertrag mit der AAE Naturstrom abgeschlossen hat.
- Stromlieferant: Tragen Sie hier „AAE Naturstrom“ bzw. Ihren Stromlieferanten ein.
- Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Wichtig: Nach der E-Mail-Adresse folgen zwei Felder, die Sie ankreuzen müssen:
- Bestätigung, dass Sie die Person sind, die den Vertrag mit der AAE Naturstrom abgeschlossen hat.
- Bestätigung, dass Ihre Jahreseinkünfte unter der Höchstgrenze liegen (siehe Frage Einkunftsgrenze).
Was mache ich mit dem ausgefüllten Gutschein?
Sie können den vollständig ausgefüllten Gutschein mit Ihrem persönlichen QR-Code oder postalisch bis zum 31. März 2023 an die Bundesregierung retournieren.
- QR-Code: Bitte scannen Sie hierzu Ihren persönlichen QR-Code, der sich in Ihrem Gutscheinschreiben der Bundesregierung rechts oben befindet und laden Sie Ihren ausgefüllten Gutschein dort hoch.
- Link: Auch mit dem Link oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich kommen Sie zur Seite, wo Sie Ihren Gutschein hochladen können.
- Postalisch: Sie können Ihren ausgefüllten Gutschein auch in das beiliegende Rücksendekuvert geben und postalisch retournieren.
Wichtig: Der Gutschein wird durch die Bundesregierung überprüft und danach automatisch an die AAE Naturstrom übermittelt. Die direkte Abgabe des Gutscheins bei der AAE Naturstrom ist nicht möglich.
Wann bekomme ich die 150 € gutgeschrieben?
Nach der Abgabe des ausgefüllten Formulars bei der Bundesregierung wird dieser von der Regierung geprüft und danach an die AAE Naturstrom weitergeleitet. (Die Abgabe bei der Regierung ist bis 31. März 2023 möglich).
Ihre Gutschrift über 150 € erfolgt durch die AAE Naturstrom im Rahmen Ihrer nächsten Jahres- oder Endabrechnung.
Ihre monatliche Teilzahlung bleibt unverändert.
Wie hoch ist die Einkunftsgrenze?
Um die richtige Einkunftsgrenze für Sie zu wissen, müssen Sie zwischen einem „Einpersonenhaushalt“ und einem „Mehrpersonenhaushalt“ unterscheiden:
- Einpersonenhaushalt
Die Grenze beträgt 55.000 € im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiter oder Angestellter) einem Monatsbruttobezug von ca. 5.670 €. - Mehrpersonenhaushalt
Die Grenze beträgt 110.000 € im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen einem gemeinsamen Monatsbruttobezug von ca. 11.340 €.
Wichtig: Wenn die Einkunftsgrenze nicht überschritten ist, bestätigen Sie das bitte auf dem entsprechenden Feld auf Ihrem Gutschein.
Wenn die Einkunftsgrenze überschritten ist, dürfen Sie Ihren Gutschein nicht einlösen. Ein zu Unrecht bezogener Energiekostenausgleich muss zurückgezahlt werden.
Wie ermittle ich die Einkunftsgrenze?
Hier haben Sie mehrere Möglichkeiten um die Einkunftsgrenze zu ermitteln:
- Sie können die Werte bei Ihrem Einkommenssteuerbescheid 2020 unter „Gesamtbetrag der Einkünfte“ entnehmen. Der Bescheid muss vor dem 15. März 2022 erlassen worden sein.
- Sollten Sie keinen Einkommenssteuerbescheid 2020 haben, können Sie den „Gesamtbetrag der Einkünfte“ auch vom Einkommenssteuerbescheid 2019 entnehmen. Auch dieser muss vor dem 15. März 2022 erlassen worden sein.
- Wenn Sie weder für 2019 noch für 2020 einen Einkommenssteuerbescheid haben, aber im Jahr 2021 Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin waren, können Sie den Wert von Ihrem (Jahres)Lohnzettel für 2021 (Formular L 16) unter der Kennzahl 245 entnehmen. Bei mehreren Lohnzetteln, müssen Sie die Werte addieren. Ihre Lohnzettel können Sie auch in FinanzOnline einsehen.
- Wenn Sie glaubhaft machen können, dass die Einkünfte des Jahres 2021 unter der erforderlichen Einkunftsgrenze liegen, steht Ihnen der Energiegutschein ebenfalls zu.
Wen kann ich bei weiteren Fragen kontaktieren?
- Für eine detaillierte Auskunft zu Ihrem 150 € Gutschein gibt es eine Website der Bundesregierung mit allen wichtigen Informationen: oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich
- Wenn Sie eine telefonische Auskunft benötigen, hat die Bundesregierung eine Energiekostenausgleichs-Hotline eingerichtet: 050-233 798
- Falls Sie Hilfe zum Zählpunkt benötigen – eine genaue Beschreibung wo Sie diesen finden, haben wir im Punkt „Welche Angaben muss ich am Gutschein machen?“ zusammengefasst. Sie können uns bei Fragen zum Zählpunkt unter folgender Nummer erreichen: +43 4715 222.